Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: März 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mietverträge zwischen der Express Sportwagenvermietung (Inhaber: Altin Kuqi) – nachfolgend Vermieter genannt – und dem jeweiligen Mieter.
Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss
Ein Mietvertrag kommt zustande, sobald eine Reservierung durch den Vermieter bestätigt wurde und der Mietvertrag vom Mieter unterzeichnet oder die Buchung verbindlich bestätigt wurde.
Der Vermieter behält sich das Recht vor, Buchungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§ 3 Mietdauer
Die Mietdauer beginnt und endet zum im Mietvertrag vereinbarten Zeitpunkt. Eine Verlängerung der Mietdauer ist nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters möglich.
Bei verspäteter Rückgabe kann der Vermieter zusätzliche Mietkosten sowie eine Nutzungsentschädigung verlangen.
§ 4 Mietpreis und Zahlung
Der Mietpreis ergibt sich aus der aktuellen Preisliste oder der im Mietvertrag vereinbarten Summe. Der Mietpreis ist grundsätzlich vor Übergabe des Fahrzeugs vollständig zu bezahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Zusätzliche Kosten können entstehen durch:
- Mehrkilometer
- Verspätete Rückgabe
- Schäden am Fahrzeug
- Übermäßige Verschmutzung
- Vertragsverstöße
§ 5 Kaution
Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution zu verlangen. Die Höhe der Kaution richtet sich nach dem jeweiligen Fahrzeug und wird im Mietvertrag festgelegt.
Die Kaution dient zur Absicherung möglicher Forderungen aus dem Mietverhältnis, insbesondere für:
- Schäden am Fahrzeug
- Mehrkilometer
- Vertragsstrafen
- Sonstige Forderungen
§ 6 Mindestalter und Fahrer
Das Mindestalter für Fahrer beträgt 18 Jahre. Je nach Fahrzeug kann der Vermieter ein höheres Mindestalter oder zusätzliche Voraussetzungen festlegen.
Das Fahrzeug darf ausschließlich vom Mieter sowie von weiteren im Mietvertrag eingetragenen Fahrern geführt werden. Alle Fahrer müssen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein.
§ 7 Nutzung des Fahrzeugs
Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug sorgfältig zu behandeln und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu nutzen. Insbesondere ist folgende Nutzung untersagt:
- Teilnahme an Motorsportveranstaltungen oder Rennen
- Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
- Untervermietung oder Weitergabe des Fahrzeugs an nicht eingetragene Fahrer
- Nutzung als Taxi, Kurier- oder Lieferfahrzeug
- Vorsätzliche oder grob fahrlässige Beschädigung des Fahrzeugs
- Überladung oder unsachgemäße Nutzung des Fahrzeugs
§ 8 Nutzung im Ausland
Die Nutzung des Fahrzeugs ist grundsätzlich nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gestattet. Fahrten ins Ausland sind ausschließlich mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Vermieters erlaubt.
Sollte festgestellt werden, dass das Fahrzeug ohne Genehmigung außerhalb Deutschlands genutzt wurde, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.500 € fällig. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt hiervon unberührt.
§ 9 Versicherung
Das Fahrzeug ist entsprechend den gesetzlichen Vorschriften versichert. Die Höhe der Selbstbeteiligung ergibt sich aus dem Mietvertrag.
Bei Schäden haftet der Mieter bis zur Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.
§ 10 Haftung des Mieters
10.1 Schäden am Fahrzeug
Der Mieter haftet für Schäden, Verlust oder Beschädigung des Fahrzeugs, die während der Mietdauer entstehen. Die Haftung ist grundsätzlich auf die vereinbarte Selbstbeteiligung begrenzt, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.
10.2 Verkehrsverstöße
Der Mieter trägt sämtliche Kosten, die durch Verkehrsverstöße während der Mietzeit entstehen. Dazu gehören insbesondere:
- Bußgelder
- Verwarnungen
- Verwaltungsgebühren
- Kosten für Halteranfragen
§ 11 Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich insbesondere:
- Das Fahrzeug sorgfältig zu behandeln
- Bei längeren Fahrten Ölstand, Kühlwasser und Reifendruck zu kontrollieren
- Schäden oder Pannen unverzüglich zu melden
- Das Fahrzeug ordnungsgemäß zu sichern und zu verschließen
- Das Fahrzeug mit dem vereinbarten Kraftstoffstand zurückzugeben
§ 12 Übergabe und Rückgabe des Fahrzeugs (Übergabeprotokoll)
Bei Übergabe und Rückgabe des Fahrzeugs wird ein Übergabeprotokoll erstellt. In diesem Protokoll werden insbesondere festgehalten:
- Aktueller Kilometerstand
- Tankstand
- Vorhandene Schäden oder Gebrauchsspuren
- Zustand des Fahrzeugs (Innenraum und Außenbereich)
Das Übergabeprotokoll ist Bestandteil des Mietvertrages und muss vom Mieter und vom Vermieter unterschrieben werden. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Mieter den im Protokoll dokumentierten Zustand des Fahrzeugs.
Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort zurückzugeben. Der Mieter haftet für:
- Schäden am Fahrzeug
- Fehlenden Kraftstoff
- Übermäßige Verschmutzung
- Verspätete Rückgabe
Schäden, die bei Rückgabe festgestellt werden und nicht im Übergabeprotokoll bei Übergabe vermerkt waren, gelten als vom Mieter während der Mietzeit verursacht. Bei verspäteter Rückgabe kann eine zusätzliche Mietgebühr berechnet werden.
§ 13 Stornierung durch den Mieter
Der Mieter kann eine bestätigte Reservierung stornieren. Es gelten folgende Bedingungen:
- Bis 48 Stunden vor Mietbeginn: kostenfreie Stornierung
- 24 bis 48 Stunden vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises
- Weniger als 24 Stunden vor Mietbeginn oder Nichtabholung: 100 % des Mietpreises
Maßgeblich ist der vereinbarte Mietbeginn. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen (zum Beispiel per E-Mail oder WhatsApp).
§ 14 Fahrzeugortung / Lokalisierungssystem
Zum Schutz vor Diebstahl und zur Sicherung der Fahrzeuge können Fahrzeuge des Vermieters mit einem Ortungs- oder Lokalisierungssystem ausgestattet sein. Der Vermieter ist berechtigt, den Standort des Fahrzeugs zu ermitteln, wenn dies erforderlich ist zur:
- Sicherung des Fahrzeugs
- Aufklärung von Vertragsverstößen
- Wiederauffindung bei Diebstahl
- Feststellung einer Überschreitung der Mietdauer
Die Nutzung erfolgt unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen.
§ 15 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen sowie der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen verarbeitet.
§ 16 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Vermieters.
§ 17 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.